Unter-/Überbezahlung |
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Weicht der beim Import oder beim manuellen Einbuchen von Zahlungen hinterlegte Zahlungseingang zu einem Auftrag nicht aus, um den erforderlichen Gesamtbetrag zu decken, so gilt der Zahlstatus unterbezahlt. Wird zu viel eingebucht, so gilt der Zahlstatus überbezahlt. Im Falle einer Überbezahlung wird der Auftrag in den nächsten Auftragstatus gesetzt, da er natürlich als bezahlt gilt. Befindet sich der Auftrag allerdings im Zahlstatus unterbezahlt, so entscheidet die Buchungstoleranz, welche beim Mandanten hinterlegt werden kann, ob der Auftrag trotz Unterbezahlung in den nächsten Auftragsstatus gesetzt wird. |