Aufträge abholen |
Scrollen Vorher Startseite Nächste Mehr |
Grundsätzlich können die Aufträge durch einen Automatismus oder manuell abgeholt werden. Die Funktion für das Abholen der Aufträge von Hand finden Sie in der Multifunktionsleiste der Aufträge oder in der Multifunktionsleiste der Übersicht Laufende Angebote.
Um Aufträge manuell von OTTO Market abzuholen:
1.Wählen Sie OTTO Market als Verkaufskanal in der Multifunktionsleiste aus.
2.Klicken Sie in der Multifunktionsleiste auf die Schaltfläche Aufträge abholen.
3.Im folgenden Dialog werden Ihnen alle in Speed4Trade CONNECT vorhandenen, aktiven OTTO Market-Verkaufsaccounts aufgelistet. Klicken Sie auf Abholen, um die Aufträge abzuholen.
4.Das Ergebnis des Auftragsabgleichs wird Ihnen in der Protokollbox angezeigt. Neue Aufträge finden Sie im Anschluss im Bereich Aufträge.
Das automatische Abholen der Aufträge ist Verkaufskanal-übergreifend und kann derzeit nur über die Administrationsoberfläche des Anwendungsservers aktiviert und konfiguriert werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Support-Personal.
Zahlungseingänge
Beim Anlegen von OTTO Market-Aufträgen wird automatisch ein Zahlungseingang, über die volle Auftragssumme, angelegt. Dadurch können angebundene ERP-Systeme die Auftragsdaten aus Speed4Trade CONNECT leichter verarbeiten. Eindeutig erkennbar sind diese Zahlungseingänge am Bezahlsystem OTTO Market. Dies ist per Webservice mit fetchPayments abrufbar. Hinter diesem Zahlungseingang steht keine echte Zahlung. Die Zahlungseingänge werden durch OTTO verwaltet.
Altgerätemitnahme
Bei Bestellungen von Elektrogeräten, bei denen der Kunde eine Mitnahme der Altgeräte wünscht wird das Auftragskennzeichen Recycling & Entsorgung gesetzt.
Aufträge die neu abgerufen werden und noch nicht versendet werden können (z. B. ausstehende Prüfungen bzgl. des Zahlungseinganges durch den Marktplatz) verbleiben in der Software im Rückstand. Bei diesen Aufträgen ist noch keine Rechnungs- oder Lieferadresse hinterlegt. Die Adressdaten werden durch OTTO, im Sinne der Datensparsamkeit, erst übertragen wenn der Auftrag valide ist und verarbeitet werden kann. |